Unser Friedhof
|
|
(Klick auf Bild zum
Vergrößern)
|
Bestattungsmöglichkeiten
|
Galerie
|
|
|
Wahlgrab für Sargbestattungen
Das Nutzungsrecht wird für
20 Jahre
vergeben. Mit jeder neuen Bestattung ist eine Verlängerung
gemäß der vorgeschriebenen Ruhezeit von
20 Jahren
erforderlich. Zusätzlich zum Erdbegräbnis
können
4 Urnen bestattet werden.
Nach Ablauf der Ruhezeit kann das
Nutzungsrecht
eines Wahlgrabes jederzeit auf Wunsch verlängert oder
gekündigt werden.
Wahlgrab für Urnen
Das Nutzungsrecht wird auf 15 Jahre
vergeben. Mit
jeder neuen Bestattung ist eine Verlängerung
gemäß der
vorgeschriebenen Ruhezeit erforderlich. Insgesamt können
3 - 4 Urnen bestattet werden.
Nach Ablauf der Ruhezeit kann das
Nutzungsrecht
eines Wahlgrabes jederzeit auf Wunsch verlängert oder
gekündigt werden.
Kindergräber
Verstorbene Kinder deren Lebensalter
3 Monate nicht überschreitet, können in
einem Grab mit
der Fläche eines Urnengrabes beerdigt werden, sowohl als
Urnenbestattung als auch als Erdbestattung. Das Nutzungsrecht
für
ein Kindergrab wird für 15 Jahre vergeben.
Gemeinschaftsanlage für Tot- und
Fehlgeburten
Wir verfügen über eine
gemeinschaftliche Grabanlage für die Bestattung von Tot- und
Fehlgeburten. Es gelten die Bestimmungen der Urnengemeinschaftsanlage.
Gemeinschaftsgrabanlage
mit namentlicher Kennzeichnung
Jede Urne ruht 15 Jahre in dieser
Grabanlage. Die Namen der
Verstorbenen
werden auf einer gemeinsamen Grabplatte vermerkt. Die Kosten
für
die Inschrift tragen die Angehörigen. Individuelle
Bepflanzungen sind nicht gestattet. Blumen können auf den
dafür vorgesehenen Flächen abgelegt werden.
Gestaltung,
Pflege und Bepflanzung der Grabanlage übernimmt der
Friedhofsgärtner.
|
|
Ab
1.11.2020 ist für unseren Friedhof eine neue Friedhofssatzung,
eine neue Friedhofsgebührensatzung und eine Grabmal - und
Bepflanzungsordnung gültig. Diese können Sie in
dieser PDF-Datei
einsehen. |
Friedhofsgebühren
gemäß der Friedhofsgebührensatzung
für den
Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde St. Briccius in Halle- Trotha
gültig ab 1. November 2020
|
|
|
|
Erdbestattungen
für 20 Jahre
zzgl. FUG §10
Gesamtgebühr |
280,00
€
1100,00 €
1380,00
€ |
für Erdbestattung in einer
schon
belegten Wahlgrabstätte je Verlängerungsjahr
gemäß der Ruhezeit von 20 Jahren
zzgl. FUG §10
Gesamtgebühr |
14,00 €
55,00 €
69,00
€ |
Urnenbeisetzungen für 15
Jahre
zzgl. FUG §10
Gesamtgebühr |
105,00
€
825,00 €
930,00
€ |
für Urnenbeisetzungen in
einer schon
belegten Wahlgrabstätte je
Verlängerungsjahr
gemäß der Ruhezeit von 15 Jahren
zzgl. FUG §10
Gesamtgebühr
|
7,00 €
55,00 €
62,00
€
|
Gemeinschaftsgrabanlage
für eine Grabstätte in der Gemeinschaftsgrabanlage
je Grabstätte mit namentlicher Kennzeichnung |
1020,00
€
|
Bestattungsgebühren
|
Erdbestattung
|
73,00
€
|
Urnenbestattung
|
57,00
€
|
Gebühren
für Ausgrabungen und Umbettungen |
für
das Ausgraben einer Urne |
65,00
€ |
Gebühren
für
die Grabberäumung |
Grabberäumung
(Entfernen und Entsorgen von Bepflanzung,
Einfriedungen, Grabstein inkl.
Sockel und Fundamente)
In jedem Fall sind mindestens die tatsächlich
entstandenen Kosten zu ersetzen. |
116,00 €
|
Friedhofsunterhaltungsgebühren |
Erdbestattungsgräber
für die Dauer der Ruhefrist |
1100,00
€
|
Urnengräber für die
Dauer der Ruhefrist |
825,00
€
|
Gemeinschaftsgräber
für die Dauer der Ruhefrist |
825,00
€
|
jährlich bei Neuerwerb und
Verlängerung |
55,00
€ |
Gebühren
für
die Benutzung der Trauerhalle,
für
Kirchennutzung oder Nutzung des Gemeindesaal
für
die Durchführung einer Trauerfeier |
Kirche Trotha ohne kirchliche
Begleitung |
240,00
€
|
Kirche Trotha mit kirchlicher
Begleitung |
150,00
€
|
Gemeindesaal Trotha mit und ohne
kirchlicher Begleitung |
90,00
€
|
Kirche Seeben ohne kirchliche
Begleitung |
90,00
€
|
Kirche Seeben mit kirchlicher
Begleitung |
60,00
€ |
Trauerhalle in Trotha |
40,00
€
|
Verwaltungsgebühren
|
allgemeine
Verwaltungsgebühren
aus Anlass einer Bestattung |
32,00
€
|
Genehmigungsgebühr liegender
Grabstein |
24,00
€
|
Genehmigungsgebühr stehender
Grabstein |
45,00
€
|
Genehmigungsgebühr liegender
Grabstein
Doppelgrab |
34,00
€
|
Genehmigungsgebühr liegender
Grabstein
Doppelgrab |
55,00
€ |
Sonstige
Verwaltungsleistungen |
Berechtigung zur
Durchführung gewerblicher Arbeiten |
16,00
€
|
Gebühr für
Genehmigung
der Beisetzung eines Ortsfremden |
16,00
€
|
Verwaltungsgebühr
für die Genehmigung
einer Urnenumbettung |
32,00
€
|
|
Friedhofsunterhaltungs-
gebühr
(FUG)
Für die laufende Pflege und
Unterhaltung
sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit (Wasserkosten,
Baumpflege, Abfallentsorgung, Instandhaltung von Brunnen und Wegen die
Abfallbeseitigung)auf dem Friedhof werden unabhängig von der
Größe der Grabstätte Gebühren
erhoben. Die
Friedhofsunterhaltungsgebühr wird für die Dauer der
Ruhezeit
bzw. für die Dauer des Verlängerungszeitraumes
erhoben und
ist Bestandteil aller Grabarten.
|
|
Einweihung eines Denkmales
|
22. April 2012
|
|
|
Auf unserem Friedhof gibt es an der
Westseite,
angrenzend an das Nordbad einen Bereich, in dem still geborene oder
früh verstorbene Kinder begraben liegen. Um dieses Areal
würdig zu gestalten, hatten wir den jungen Bildhauer Sebastian
Paul beauftragt, ein Denkmal zu schaffen. Das fertig gestellte Denkmal
wurde mit einer andacht am 22. April 2012 mit einer Andacht eingeweiht.
Bilder: R. Opitz
|
|
Enthüllung der
Gedenkstele an der UGA
|
26. November 2006
|
|
Denn wir haben hier keine bleibende Stadt,
sondern die zukünftige suchen wir.
|
Hebräer 13,14 |
|
Unsere Gemeinde bemüht sich um
einen
attraktiven Friedhof - denn über unsere Friedhofsverwaltung im
Gemeindebüro kommen alle Friedhofsnutzer mit Gemeinde und
Kirche
in Berührung, Christen wie Nichtchristen.
Dies Skulptur auf dem Areal der
Urnengemeinschaftsanlage (UGA) gibt Trauer und Abschied einen Ort
inmitten der anonymen Grabstellen.
|
|
Der Vers
Hebräer 13,14 ist in der Bodenplatte um die Skulptur herum
eingebracht.
Die Trauernde ist ein
Werk von dem Halleschen Bildhauer Herrn Christoph Weihe.
|
|
|
|
|
|