Unser Friedhof

Adresse und Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung

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Bestattungsmöglichkeiten

Galerie

 
Wahlgrab für Sargbestattungen

Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre vergeben. Mit jeder neuen Bestattung ist eine Verlängerung gemäß der vorgeschriebenen Ruhezeit von 20 Jahren erforderlich. Zusätzlich zum Erdbegräbnis können 4 Urnen bestattet werden.

Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Nutzungsrecht eines Wahlgrabes jederzeit auf Wunsch verlängert oder gekündigt werden.

Wahlgrab für Urnen

Das Nutzungsrecht wird auf 15 Jahre vergeben. Mit jeder neuen Bestattung ist eine Verlängerung gemäß der vorgeschriebenen Ruhezeit erforderlich. Insgesamt können 3 - 4 Urnen bestattet werden.

Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Nutzungsrecht eines Wahlgrabes jederzeit auf Wunsch verlängert oder gekündigt werden.

Kindergräber

Verstorbene Kinder deren Lebensalter 3 Monate nicht überschreitet, können in einem Grab mit der Fläche eines Urnengrabes beerdigt werden, sowohl als Urnenbestattung als auch als Erdbestattung. Das Nutzungsrecht für ein Kindergrab wird für 15 Jahre vergeben.

Gemeinschaftsanlage für Tot- und Fehlgeburten

Wir verfügen über eine gemeinschaftliche Grabanlage für die Bestattung von Tot- und Fehlgeburten. Es gelten die Bestimmungen der Urnengemeinschaftsanlage.

Gemeinschaftsgrabanlage 
mit namentlicher Kennzeichnung

Jede Urne ruht 15 Jahre in dieser Grabanlage. Die Namen der Verstorbenen werden auf einer gemeinsamen Grabplatte vermerkt. Die Kosten für die Inschrift tragen die Angehörigen. Individuelle Bepflanzungen sind nicht gestattet. Blumen können auf den dafür vorgesehenen Flächen abgelegt werden. Gestaltung, Pflege und Bepflanzung der Grabanlage übernimmt der Friedhofsgärtner.

Kirche Trotha

Kirche mit Friedhof

Stele

Steinkreuz

Ab 1.11.2020 ist für unseren Friedhof eine neue Friedhofssatzung, eine neue Friedhofsgebührensatzung und eine Grabmal - und Bepflanzungsordnung gültig. Diese können Sie in dieser PDF-Datei einsehen.

Friedhofsgebühren

gemäß der Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde St. Briccius in Halle- Trotha
gültig ab 1. November 2020

 


Erdbestattungen für 20 Jahre
zzgl. FUG §10
Gesamtgebühr 
 280,00 €
1100,00 €
1380,00 €
für Erdbestattung in einer schon
belegten Wahlgrabstätte je Verlängerungsjahr
gemäß der Ruhezeit von 20 Jahren
zzgl. FUG §10
Gesamtgebühr 


14,00 €
55,00 €
69,00 €
Urnenbeisetzungen für 15 Jahre
zzgl. FUG §10
Gesamtgebühr
105,00 €
825,00 €
930,00 €
für Urnenbeisetzungen in einer schon
belegten  Wahlgrabstätte je Verlängerungsjahr
gemäß der Ruhezeit von 15 Jahren
zzgl. FUG §10
Gesamtgebühr 


7,00 €
55,00 €
62,00 €
Gemeinschaftsgrabanlage
für eine Grabstätte in der Gemeinschaftsgrabanlage
je Grabstätte mit namentlicher Kennzeichnung


1020,00 €
Bestattungsgebühren
Erdbestattung
73,00 €
Urnenbestattung
57,00 €
Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen
für das Ausgraben einer Urne 65,00 €
Gebühren für die Grabberäumung
Grabberäumung
(Entfernen und Entsorgen von Bepflanzung,
Einfriedungen, Grabstein inkl.
Sockel und Fundamente)
In jedem Fall sind mindestens die tatsächlich
entstandenen Kosten zu ersetzen.



116,00 €

Friedhofsunterhaltungsgebühren
Erdbestattungsgräber für die Dauer der Ruhefrist
1100,00 €
Urnengräber für die Dauer der Ruhefrist 
825,00 €
Gemeinschaftsgräber für die Dauer der Ruhefrist
825,00 €
jährlich bei Neuerwerb und Verlängerung 55,00 €
Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle,
für Kirchennutzung oder Nutzung des Gemeindesaal
für die Durchführung einer Trauerfeier
Kirche Trotha ohne kirchliche Begleitung
240,00 €
Kirche Trotha mit kirchlicher Begleitung 
150,00 €
Gemeindesaal Trotha mit und ohne kirchlicher Begleitung
90,00 €
Kirche Seeben ohne kirchliche Begleitung
90,00 €
Kirche Seeben mit kirchlicher Begleitung 60,00 €
Trauerhalle in Trotha
40,00 €
Verwaltungsgebühren
allgemeine Verwaltungsgebühren
aus Anlass einer Bestattung
32,00 €
Genehmigungsgebühr liegender Grabstein
24,00 €
Genehmigungsgebühr stehender Grabstein
45,00 €
Genehmigungsgebühr liegender Grabstein
Doppelgrab
34,00 €
Genehmigungsgebühr liegender Grabstein
Doppelgrab
 55,00 €
Sonstige Verwaltungsleistungen
Berechtigung zur Durchführung gewerblicher Arbeiten
16,00 €
Gebühr für Genehmigung
der Beisetzung eines Ortsfremden
16,00 €
Verwaltungsgebühr für die Genehmigung
einer Urnenumbettung
32,00 €

Friedhofsunterhaltungs-
gebühr (FUG)

Für die laufende Pflege und Unterhaltung sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit (Wasserkosten, Baumpflege, Abfallentsorgung, Instandhaltung von Brunnen und Wegen die Abfallbeseitigung)auf dem Friedhof werden unabhängig von der Größe der Grabstätte Gebühren erhoben. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird für die Dauer der Ruhezeit bzw. für die Dauer des Verlängerungszeitraumes erhoben und ist Bestandteil aller Grabarten.

Friedhof

 

 

 

 

 

 

 

Einweihung eines Denkmales

22. April 2012

Denkmal   Denkmal

Auf unserem Friedhof gibt es an der Westseite, angrenzend an das Nordbad einen Bereich, in dem still geborene oder früh verstorbene Kinder begraben liegen. Um dieses Areal würdig zu gestalten, hatten wir den jungen Bildhauer Sebastian Paul beauftragt, ein Denkmal zu schaffen. Das fertig gestellte Denkmal wurde mit einer andacht am 22. April 2012 mit einer Andacht eingeweiht.

Bilder: R. Opitz

Enthüllung der Gedenkstele an der UGA

26. November 2006

Denn wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern die zukünftige suchen wir.
Hebräer 13,14
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Unsere Gemeinde bemüht sich um einen attraktiven Friedhof - denn über unsere Friedhofsverwaltung im Gemeindebüro kommen alle Friedhofsnutzer mit Gemeinde und Kirche in Berührung, Christen wie Nichtchristen.

Dies Skulptur auf dem Areal der Urnengemeinschaftsanlage (UGA) gibt Trauer und Abschied einen Ort inmitten der anonymen Grabstellen.

 

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Der Vers Hebräer 13,14 ist in der Bodenplatte um die Skulptur herum eingebracht.

Die Trauernde ist ein Werk von dem Halleschen Bildhauer Herrn Christoph Weihe.

 

 

 

 

Stele3