Zusätzliche Gestaltungsvorschriften gem. § 9 Friedhofsgesetz für die Anlagen auf dem Friedhof Halle-Trotha
Gestaltungsvorschriften für Grababdeckungen und Grabeinfassungen
Die Grabstätten sind nur mit Pflanzen einzufassen und abzudecken.
Gestaltungsvorschriften für Grabmale
Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz und geschmiedetes oder gegossenes Metall verwendet werden. ² Nicht zugelassen sind Lichtbilder auf dem Grabstein, sowie Inschriften, Ornamente und Symbole die der Weihe des Ortes nicht entsprechen.
Maße für Grabmale bei Sargbestattungen
Grabgröße nach bestehenden Grabfeldern: 1,80 m lang und 1,00 m breit
stehende Grabmale:
Einzelstelle: Höhe 1,0 m ; Breite 0,50 m; Tiefe 0,20 m
Doppelstelle: Höhe 1,0 m ; Breite 0,90 m; Tiefe 0,20 m
Liegende Grabmale: Höhe 0,50 m; Breite 0,50m; Tiefe 0,10 m
Findlingsähnliche Steine: max. Dicke 0,25 m
Die Sockelbreite: max. 0,10 m über der maximalbreite des Steines
Maße für Grabmale bei Urnenbestattungen
Die Grabgröße nach bestehenden Grabfeldern: 0,85 m x 0,65 m.
stehende Grabmale:
Einzelstelle: Höhe 0,80m ; Breite 0,45 m, Tiefe 0,20 m
Doppelstelle: Höhe 0,80 m ; Breite 0,90 m, Tiefe 0,20 m
Liegende Grabmale: Höhe 0,30 m Breite 0,40 m Max Tiefe: 0,10 m
Findlingsähnliche Steine: max. Dicke 0,25 m
Die Sockelbreite: max. 0,10 m über der maximalbreite des Steines
Blumenablage an Gemeinschaftsgrabstellen
Es dürfen ausschl. Blumen in Steckvasen, außerhalb der Grabstätte am Rand so gesteckt werden, dass sie keine Unfallgefahr darstellen.
Der Friedhofsträger kann weitere Einzelheiten durch Aushang oder auf andere Weise regeln.
Grabgestaltung und Blumenablage für Wahlgrabstätte in Friedhofspflege
Die Kennzeichnung der Grabstätte erfolgt durch eine ebenerdige Grabplatte aus Granit in rechteckiger Form 0,30 m x 0,40 m
Auf der Grabplatte mit aufgesetztem Schriftzeichen mindestens zu vermerken: Vor- und Zuname.
Nicht erlaubt ist das Ablegen von Blumenschmuck und Grabschmuck, nur anl. der Beisetzung spätestens aber 4 Wochen danach zu entfernen.
Unerlaubter Blumen und Grabschmuck wird vom Friedhofsträger entfernt.
DOWNLOADS
- Anlage Bepflanzungsordnung - ( 10.02.2025 / 204 KB)
- Friedhofsgesetz - ( 10.02.2025 / 221 KB)