Ruhezeit 15 Jahre

Urnenwahlgrabstätten für 2 Urnen 0,85 m x 0,65 m  

Verlängerungen pro Jahr: 72 Euro

Kosten für die Beisetzung: 1080 € zzgl. des öffnen und schließens des Urnengrabes: 73,75 €

Verstorbene Kinder deren Lebensalter 3 Monate nicht überschreitet, können in einem Grab mit der Fläche eines Urnengrabes beerdigt werden, sowohl als Urnenbestattung als auch als Erdbestattung. Das Nutzungsrecht für ein Kindergrab wird für 15 Jahre vergeben.