Ruhezeit 20 Jahre
Erdwahlgrabstätte 1,80 m lang und 1,00 m breit
Verlängerungen pro Jahr: 76 Euro
1 Sarg und bis zu 2 Urnen
Kosten für die Beisetzung: 1.520 € für ein Einzelgrab
Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Nutzungsrecht eines Wahlgrabes jederzeit auf Wunsch verlängert oder gekündigt werden.
Gestaltungsvorschriften für Grababdeckungen und Grabeinfassungen zusätzlich zu dem FriedhG der EKM
Die Grabstätten sind nur mit Pflanzen einzufassen und abzudecken.
Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz und geschmiedetes oder gegossenes Metall verwendet werden. ² Nicht zugelassen sind Lichtbilder auf dem Grabstein, sowie Inschriften, Ornamente und Symbole die der Weihe des Ortes nicht entsprechen.
Grabmale sind genehmigungspflichtig.
zulässige Maße für stehende Grabmale:
Einzelstelle: Höhe 1,0 m ; Breite 0,50 m; Tiefe 0,20 m
Doppelstelle: Höhe 1,0 m ; Breite 0,90 m; Tiefe 0,20 m
zulässige Maße für liegende Grabmale: Höhe 0,50 m; Breite 0,50m; Tiefe 0,10 m
zulässige Maße für findlingsähnliche Steine: max. Dicke 0,25 m
Die Sockelbreite: max. 0,10 m über der maximalbreite des Steines