03.02.2025
Informationen zur Kirchensteuer auf Kapitalertragssteuer
Mitteilung auf Kontoauszügen der Sparkasse und Schreiben verschiedener Banken sowie die Veröffentlichung in der MZ vom 7. Januar 2014 sorgen für Verunsicherung bei einzelnen Kirchenmitgliedern.
Ab 2015 wird das Verfahren zur Erhebung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge verändert und automatisiert. Stefan Große, Finanzdezernent der EKM stellt klar: „Es geht dabei nicht um einen neue Steuer, auch nicht um eine Steuererhöhung, sondern nur um einen vereinfachten Zahlungsweg. Wer als Kirchenmitglied bisher auf seine Spareinlagen keine Steuer gezahlt hat, weil deren Zinsen unter der Freibetragsgrenze blieben, wird zukünftig auch keine Kirchensteuer auf seine Zinsen zahlen. Und wer so große Kapitalerträge hat, dass sie über der Freibetragsgrenze liegen und besteuert werden, hat auch bisher schon hierauf Kirchensteuer abgeführt.“ Es handelt sich hierbei also weder und eine neue Steuer noch um eine Steuererhöhung!
Weitere Informationen unter: www.kirchenabgeltungssteuer.de ,
www.kirchenkreis-halle-saalkreis.de und im Informationsblatt.
Das Thema Kirche und Geld ist ein sehr sensibles, nicht zuletzt auch emotional besetzt durch Berichte über Verschwendung und tatsächlichen oder angenommenen Reichtum. Viele Menschen werden dadurch zusätzlich verunsichert. Deshalb ist es uns wichtig, in diesem Zusammenhang folgendes zu betonen: Unsere Kirchengemeinde ist neben der Kirchensteuerzuteilung des kreiskirchlichen Haushaltsplanes nach wie vor angewiesen auf Ihre freiwilligen Gaben wie Kollekten, Spenden und den Gemeindebeitrag. Diese finanziellen Mittel verwenden wir für die Gemeindearbeit. Als Kirchengemeinde sind wir aber auch Arbeitgeber und tragen Verantwortung für die Erhaltung unserer Gebäude. Der Gemeindekirchenrat und alle in der Gemeinde Mitarbeitenden sind sich ihrer besonderen Verantwortung im Umgang mit allen finanziellen Mitteln bewusst.